Rechtsprechung zu:  ÄArbVtrG § 1 Abs. 4 Nr. 1

BAG – 7 AZR 300/20

Befristung – Ärzte in der Weiterbildung – Mindestbefristungsdauer Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2021, 7 AZR 300/20 Leitsätze des Gerichts Ein Vertrag iSv. § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG kann auch dann für einen kürzeren Zeitraum als die Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes geschlossen … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: