BAG – 3 AZR 59/17

ECLI:DE:BAG:2021:260121.U.3AZR59.17.0

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2021, 3 AZR 59/17

Parallelentscheidung zu führender Sache – 3 AZR 139/17 –

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2016 – 12 Sa 595/16 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Sonstiger Langtext

3 AZR 59/17 > Rn 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

 

Zwanziger       Spinner       Roloff

Bindl       Siebel


Papierfundstellen:

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