Entscheidungen vom: 02.10.2007

BAG – 1 ABR 59/06

Kostenerstattung im Beschlussverfahren Bundesarbeitsgericht,  Beschluss vom 02.10.2007, 1 ABR 59/06 Leitsätze des Gerichts: Der Beteiligte eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens kann vom Arbeitgeber die Erstattung seiner außergerichtlichen Verfahrenskosten regelmäßig nur verlangen, wenn Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes dies vorsehen. Die Verfahrenskosten sind kein nach … Weiterlesen

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