Entscheidungen vom: 03.07.2003

BAG – 2 AZR 235/02

Verhaltensbedingte Kündigung – Strafanzeige gegen Vorgesetzten Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 03.07.2003, 2 AZR 235/02 Leitsätze des Gerichts Eine zur Kündigung berechtigende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer in einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder einen … Weiterlesen

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