Entscheidungen vom: 04.10.1990

BAG – 2 AZR 201/90

Außerordentliche Druck-(Änderungs-) kündigung Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 04.10.1990, 2 AZR 201/90 Tenor (…) Tatbestand Die im Jahre 1946 geborene Klägerin ist bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt, seit dem 1. Juni 1977 als Krankenschwester beschäftigt. Mit Schreiben vom 13. Juli … Weiterlesen

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