Entscheidungen vom: 11.04.1985

BAG – 2 AZR 239/84

Verdachtskündigung – Nachschieben von Kündigungsgründen Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 11.04.1985, 2 AZR 239/84 Leitsatz des Gerichts Materiellrechtlich können Kündigungsgründe, die bei Ausspruch der Kündigung bereits entstanden waren, dem Arbeitgeber aber erst später bekanntgeworden sind, im Kündigungsschutzprozeß uneingeschränkt nachgeschoben werden (Bestätigung von … Weiterlesen

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