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Rechtsprechung zu: Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur Entscheidung gestellten Streitgegenstand
BAG – 8 AZR 120/20
Schadensersatz – Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht – verdeckte Anschlussberufung – Klageänderung durch Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz – Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur Entscheidung gestellten Streitgegenstand – … Weiterlesen
Schlagworte: Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht, Klageänderung durch Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch eines berechtigten Besitzers, verdeckte Anschlussberufung, Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur Entscheidung gestellten Streitgegenstand, Verwertung von Vernehmungsprotokollen im Wege des Urkundenbeweises