Journalist
Jubiläum
Jubiläumsgeld
Jubiläumsgeld nach § 23 Abs. 2 TVöD-AT
Jubiläumsgeld nach dem TVöD-AT
Jubiläumszuwendung
Jugend- und Auszubildendenvertreter
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Juniorprofessor
Kabelleitungstiefbau
Kabinenpersonal
Kammerrechtsbeistand
Kapitalisierung
Kapitalleistung
Kappung von Arbeitszeiten
Karenzentschädigung
karitative Bestimmung
karitative Einrichtungen
Kartellbuße
kartellrechtliche Vorfrage
Kaufkraftausgleich
Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes
Kausalität
Kausalitätsvermutung
Kausalitätsvermutung iSv. § 22 AGG
Kausalzusammenhang
Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der (Schwer-)Behinderung
Kein Anspruch auf Anpassung des Bemessungssatzes der Grundvergütung gemäß der Anpassungsklausel in § 3 Abs 1 des VTV Nr 7 zum BAT-O für den Bereich der VKA
kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55. Lebensjahres
Kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach Inkrafttreten des TVöD
Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken
kein Anspruch für Beschäftigungszeiten ohne Anspruch auf Entgelt
Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan
kein Ausschluss Überrepräsentanz
Kein Betriebs(teil)übergang auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbH
Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
kein Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter
kein Mitbestimmungsrecht des abgebenden Personalrats
Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin
Kein Rechtsmittel gegen Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
kein Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
kein Schuldanerkenntnis in einer Gehaltsabrechnung
kein stattgefundener Gerichtstermin
kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
kein Verstoß gegen Gleichheitssatz
kein Verwässerungsschutz
Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen