BAG – 2 AZR 630/76

Personenbedingte Kündigung – Verlust der Fahrerlaubnis

Bundesarbeitsgericht,   Urteil vom 30.05.1978, 2 AZR 630/76
Leitsatz

  1. Die Entziehung der behördlichen Fahrerlaubnis eines Arbeitnehmers kann den Arbeitgeber  zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des BGB § 626 berechtigen.
  2. Im Rahmen einer Interessenabwägung ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen entweder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder auf Dauer fortgesetzt werden kann.
  3. Es obliegt dem Arbeitgeber,  dazulegen und  zu beweisen, dass zur Vermeidung der außerordentlichen Kündigung eine Umsetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich war.

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Vorinstanz:   LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.1976, 15 Sa 930/75


Papierfundstellen:

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