BAG – 2 AZR 5/22

ECLI:DE:BAG:2022:270922.U.2AZR5.22.0

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2022, 2 AZR 5/22

Tenor

 

  1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2021
    – 12 Sa 10/21 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Kosten erster Instanz wie folgt verteilen:
    Von den Gerichtskosten haben der Kläger 20 %, die Beklagte zu 1. 51 % und die Beklagte zu 2. 29 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten hat der Kläger die der Beklagten zu 1. iHv. 10 % und die der Beklagten zu 2. iHv. 32 % zu tragen, während die des Klägers der Beklagten zu 1. zu 51 % und der Beklagten zu 2. zu 29 % auferlegt werden.
  2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

 

 

 


Papierfundstellen:

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