BAG – 9 AZR 177/22

ECLI:DE:BAG:2022:270922.U.9AZR177.22.0

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2022, 9 AZR 177/22

Tenor

  1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. November 2021 – 13 Sa 156/21 – wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht über den Hilfsantrag entschieden hat.
  2. Die Klägerin ist der weitergehenden Revision verlustig.
  3. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

 

 

 

 


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