Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.06.2022, 10 AZR 388/19
Tenor
- Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2019 – 10 Sa 158/19 SK – wird zurückgewiesen.
- Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.