BAG – 9 AZR 490/21

ECLI:DE:BAG:2022:160822.U.9AZR490.21.0

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.08.2022, 9 AZR 490/21

Tenor

 

  1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. November 2021 – 5 Sa 643/21 – in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 26. April 2021 – 2 Ca 1587/20 – zurückgewiesen hat.
  2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

 


Papierfundstellen:

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.