BAG – 1 ABR 16/21

ECLI:DE:BAG:2022:111022.B.1ABR16.21.0

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.10.2022 – 1 ABR 16/21

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. August 2020 – 10 TaBV 8/19 – aufgehoben, soweit es die Zustimmung des Betriebsrats zu den Versetzungen der Arbeitnehmer Eh, Es, Ew, Gö, Gr, Hi, Jö, Ka, Ko, Sc, Dr. S und Th ersetzt hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Beschwerde der Arbeitgeberin zurückgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Papierfundstellen:

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